Rückwärtslaufender Zähler – was wirklich gilt
Alte Drehscheibenzähler ohne Rücklaufsperre laufen rückwärts, wenn du Strom einspeist. Früher war das ein Problem. Seit dem Solarpaket I wird es übergangsweise geduldet – aber nur bei angemeldeten Anlagen.
- Du meldest die Anlage im Marktstammdatenregister an.
- Die Bundesnetzagentur informiert den Netzbetreiber automatisch.
- Der Messstellenbetreiber tauscht den Zähler – ohne dass du ihn beauftragen musst.
- Kosten für dich: 0 €. Die laufende Zählergebühr ist auf rund 20 € im Jahr gedeckelt.
- Realistische Wartezeit: 6 bis 12 Monate, manchmal länger.
Du darfst sofort einstecken. Warten musst du nicht – das steht ausdrücklich so im Gesetz seit Mai 2024.
| Zählertyp | Zulässig? |
|---|---|
| Drehscheibenzähler mit Rücklaufsperre | Ja, bis zum Smart-Meter-Rollout 2032 |
| Drehscheibenzähler ohne Rücklaufsperre | Ja, übergangsweise – wird getauscht |
| Digitaler Zähler | Ja, Standard |
| Zweirichtungszähler | Ja – nötig, wenn du Einspeisung vergütet haben willst |
Einspeisevergütung – meist nicht sinnvoll
Für eingespeisten Strom gäbe es rund 8 Cent je Kilowattstunde. Selbst verbrauchter Strom spart dir aber rund 37 Cent. Dazu bräuchtest du einen Zweirichtungszähler und einen Vertrag mit dem Netzbetreiber. Für Balkonkraftwerke lohnt sich das fast nie – üblich ist die unentgeltliche Abnahme: Überschuss geht kostenlos ins Netz.
Quellen
- Bundesnetzagentur – Steckersolargeräte
- § 10a EEG, § 31 MsbG
Stand Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.