Schuko bis 960 Wp – die Regel, die fast alle falsch kennen
Es gibt zwei verschiedene Grenzen, und sie werden ständig verwechselt. Die eine kommt aus dem Gesetz, die andere aus einer technischen Norm. Beide gelten gleichzeitig.
Was das Gesetz sagt
Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gilt ein Balkonkraftwerk als Steckersolargerät, wenn der Wechselrichter höchstens 800 Watt abgibt und die Module zusammen höchstens 2.000 Wattpeak haben. Beides zählt pro Stromzähler – zwei Anlagen an einem Anschluss werden zusammengerechnet.
Was die Norm sagt
Seit Dezember 2025 gibt es zum ersten Mal eine Produktnorm für Steckersolargeräte: DIN VDE V 0126-95. Sie legt fest, welcher Stecker erlaubt ist – und da wird es enger als im Gesetz.
| Modulleistung | Erlaubter Anschluss |
|---|---|
| bis 960 Wp | Normale Schuko-Steckdose – du kannst selbst einstecken |
| über 960 bis 2.000 Wp | Einspeisesteckdose (Wieland), Einbau durch eine Elektrofachkraft |
Lohnt sich mehr als 960 Wp überhaupt?
Oft ja, aber weniger als man denkt. Der Wechselrichter kappt bei 800 Watt – alles darüber wird abgeschnitten. Zusätzliche Module bringen deshalb vor allem morgens, abends und im Winter etwas, wenn die Sonne schwach steht. Bei Verschattung oder Nordausrichtung kann das trotzdem sinnvoll sein.
Quellen
- Bundesnetzagentur – Steckersolargeräte
- Verbraucherzentrale – Gesetze und Normen für Steckersolar
- DIN VDE V 0126-95 (Dezember 2025)
- § 8 Abs. 5a EEG
Stand Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.