Recht19. Juli 2026· 4 Min.

Schuko bis 960 Wp – die Regel, die fast alle falsch kennen

„2.000 Wp sind erlaubt“ stimmt – und führt trotzdem in die Irre. Der Unterschied kostet dich sonst einen Elektriker-Termin.

Es gibt zwei verschiedene Grenzen, und sie werden ständig verwechselt. Die eine kommt aus dem Gesetz, die andere aus einer technischen Norm. Beide gelten gleichzeitig.

Was das Gesetz sagt

Seit dem Solarpaket I (Mai 2024) gilt ein Balkonkraftwerk als Steckersolargerät, wenn der Wechselrichter höchstens 800 Watt abgibt und die Module zusammen höchstens 2.000 Wattpeak haben. Beides zählt pro Stromzähler – zwei Anlagen an einem Anschluss werden zusammengerechnet.

Was die Norm sagt

Seit Dezember 2025 gibt es zum ersten Mal eine Produktnorm für Steckersolargeräte: DIN VDE V 0126-95. Sie legt fest, welcher Stecker erlaubt ist – und da wird es enger als im Gesetz.

ModulleistungErlaubter Anschluss
bis 960 WpNormale Schuko-Steckdose – du kannst selbst einstecken
über 960 bis 2.000 WpEinspeisesteckdose (Wieland), Einbau durch eine Elektrofachkraft
Genau hier liegt der häufigste Fehlkauf: Ein Set mit 1.200 Wp klingt nach mehr Ertrag, ist gesetzlich auch erlaubt – aber du darfst es nicht einfach einstecken. Rechne 100 bis 200 € für den Elektriker dazu.

Lohnt sich mehr als 960 Wp überhaupt?

Oft ja, aber weniger als man denkt. Der Wechselrichter kappt bei 800 Watt – alles darüber wird abgeschnitten. Zusätzliche Module bringen deshalb vor allem morgens, abends und im Winter etwas, wenn die Sonne schwach steht. Bei Verschattung oder Nordausrichtung kann das trotzdem sinnvoll sein.

Vorsicht bei Werbeaussagen für 2026: Mehrere Shop-Seiten behaupten, die neue VDE-AR-N 4105 habe die 2.000-Wp-Grenze aufgehoben. Das stimmt nicht – die Regel steht im Gesetz (EEG), nicht in der Anschlussnorm.

Quellen

Stand Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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