Recht8. Juli 2026· 3 Min.

Mieter und Eigentümergemeinschaft: dein Anspruch

Seit Oktober 2024 kannst du die Zustimmung verlangen. Nein sagen darf man nur noch in Ausnahmefällen.

Balkonkraftwerke sind seit Oktober 2024 gesetzlich bevorzugt behandelt – wie Ladepunkte fürs Auto, Barrierefreiheit oder Einbruchschutz. Die Rechtsgrundlagen sind § 554 BGB für Mieter und § 20 Absatz 2 Nummer 5 WEG für Eigentümergemeinschaften.

Als Mieter

Du hast einen Anspruch auf Zustimmung. Der Vermieter kann nur ablehnen, wenn die Installation für ihn unzumutbar wäre – etwa bei Denkmalschutz oder begründeten Zweifeln an der Statik. Ein pauschales „gefällt mir nicht“ reicht nicht.

In der Eigentümergemeinschaft

Auch hier gilt der Anspruch. Wichtig ist der Unterschied zwischen dem Ob und dem Wie: Die Gemeinschaft muss zustimmen, darf aber per Beschluss regeln, wie befestigt wird und wie es aussehen soll – zum Beispiel einheitliche Rahmenfarbe oder Montage innen statt außen.

Praxis-Tipp: Frag schriftlich und leg konkrete Angaben bei – Modulmaße, Gewicht, Befestigungsart, Foto der geplanten Stelle. Anfragen ohne Details werden am häufigsten abgelehnt.

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Quellen

Stand Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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