Anmelden im Marktstammdatenregister – Schritt für Schritt
Früher waren es zwei Anmeldungen. Seit dem Solarpaket I im Mai 2024 ist es nur noch eine: das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Den Netzbetreiber informiert die Behörde selbst.
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Bis wann? | Innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme |
| Was kostet es? | Nichts |
| Wie lange dauert es? | 10 bis 15 Minuten |
| Wo? | marktstammdatenregister.de |
| Netzbetreiber melden? | Nein, entfällt seit Mai 2024 |
Schritt 1 – Benutzerkonto anlegen
Auf marktstammdatenregister.de registrieren, E-Mail bestätigen, anmelden. Danach als „Anlagenbetreiber (natürliche Person)“ eintragen: Name, Geburtsdatum, Adresse.
Schritt 2 – Anlage eintragen
Das Formular fragt der Reihe nach diese Angaben ab:
- Anlagenname – frei wählbar, z. B. „Balkonkraftwerk Musterstraße 12“
- Standort – die Adresse; die Koordinaten zieht das System selbst
- Inbetriebnahmedatum – der Tag, an dem du zum ersten Mal eingesteckt hast
- Bruttoleistung der Module in Kilowatt, z. B. 0,880 bei zwei 440-Wp-Modulen
- Nettonennleistung des Wechselrichters – höchstens 0,800 kW
- Ausrichtung und Neigungswinkel
- Art der Einspeisung – bei Balkonkraftwerken meist „Überschusseinspeisung“ ohne Vergütung
- Netzbetreiber – wird anhand der Postleitzahl vorgeschlagen
- Zählernummer – steht auf deiner Stromrechnung
- Wechselrichter-Fabrikat, z. B. Hoymiles HMS-800W-2T
Schritt 3 – fertig
Du bekommst eine Nummer, die mit SEE beginnt. Das ist dein Nachweis – und du brauchst sie für jeden Förderantrag.
Und wenn ich es nicht mache?
- Formal ist es eine Ordnungswidrigkeit, theoretisch bis 50.000 € Bußgeld (§ 21 MaStRV).
- In der Praxis sind Bußgelder für Balkonkraftwerke bisher nicht bekannt geworden.
- Aber: ohne Eintrag gibt es keine Förderung – der Nachweis fehlt.
- Und: der geduldete rückwärtslaufende Zähler ist nur bei angemeldeten Anlagen gedeckt.
Quellen
- Bundesnetzagentur – Marktstammdatenregister
- Registrierungshilfe Balkonkraftwerk (PDF)
- § 5 MaStRV, § 21 MaStRV
Stand Juli 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.